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FG München 24.01.2008 14 K 2755/06, NWB direkt 25/2008 S. 10

Verlegung des Wassergewinnungsgebiets einer Gemeinde

Bei Leistungen aufgrund eines gegenseitigen Vertrags, durch den sich die eine Partei zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen und die andere Seite zur Zahlung einer Gegenleistung hierfür verpflichtet hat, sind die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG regelmäßig erfüllt, falls der leistende Vertragspartner Unternehmer ist. Ein Zweckverband wird mit der Wasserversorgung der Bevölkerung der an ihm beteiligten Gemeinden unternehmerisch tätig und führt keine hoheitliche Tätigkeit aus. Vereinbart der Zweckverband mit dem zuständigen Straßenbauamt die Verlegung seines Wassergewinnungsgebiets, um den Bau einer Umgehungsstraße durch das bisherige Schutzgebiet zu ermöglichen, und zahlt das Straßenbauamt dafür eine Gegenleistung, liegt ein steuerbarer und steuerpflichtiger Leistungsaustausch vor. Das vom Straßenbauamt ...