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BFH 16.04.2008 XI R 54/06, NWB direkt 25/2008 S. 10

Besteuerung bei der Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen

Dem EuGH werden nach Art. 234 EG folgende Fragen zur Auslegung der 6. EG-RL vorgelegt: 1. Sind Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich und Art. 13 Teil B Buchst. a, Buchst. d Nr. 2 und 3 der 6. EG-RL dahingehend auszulegen, dass die gegen einen vom Erwerber zu entrichtenden Kaufpreis erfolgende Übernahme eines Lebensrückversicherungsvertrags, auf dessen Grundlage der Erwerber des Vertrags die durch den bisherigen Versicherer ausgeübte steuerfreie Rückversicherungstätigkeit mit Zustimmung des Versicherungsnehmers übernimmt und nunmehr anstelle des bisherigen Versicherers steuerfreie Rückversicherungsleistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer erbringt, a) als Versicherungs- oder Bankumsatz i. S. von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich der 6. EG-RL oder b) als Rückversicherungsumsatz nach Art. 13 Teil B Buchst. a der 6. EG-RL oder c) als Umsatz...