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FG Sachsen 24.08.2007 2 K 1519/05, NWB direkt 25/2008 S. 10

Von Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründete GmbH

Eine von drei Bundesländern zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe der Förderung von Film, Fernsehen und sonstigen audiovisuellen Medien gegründete GmbH, deren Tätigkeit im Wesentlichen auf die treuhänderische Umsetzung der Förderaufgaben der Gesellschafter durch Vergabe von Fördermitteln und Darlehen, Beratungsleistungen u. ä. ausgerichtet ist, erbringt durch die Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben umsatzsteuerpflichtige Leistungen an die Gesellschafter, deren umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage die der Gesellschaft bei der Erbringung ihrer Leistungen entstandenen Kosten sind.