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FG Sachsen 21.06.2006 6 K 1593/02 , NWB direkt 25/2008 S. 11

Rückwirkende Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung

Die Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung ist jederzeit ohne Genehmigung auch rückwirkend möglich. Das Wahlrecht kann durch Abgabe einer entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung ausgeübt werden, auch wenn in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen die Steuer noch nach vereinnahmten Entgelten berechnet worden ist.