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StuB Nr. 12 vom Seite 477

Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten: Das Kriterium der wirtschaftlichen Verursachung vor dem Bilanzstichtag

Anmerkungen zum

von Dipl.-Finw. Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke, Berlin

Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten besteht in der Rechtsprechung des BFH keine Einigkeit darüber, ob eine am Bilanzstichtag bereits entstandene, der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht worden sein muss. Der IV. Senat des BFH zeigt mit seinem Urteil vom die gegensätzlichen Meinungen innerhalb des BFH auf, ohne sich jedoch eindeutig zu positionieren.

Kernthesen
  • Entgegen der Auffassung des IV. und VIII. Senats kommt es bei einer am Bilanzstichtag bereits rechtlich entstandenen Verpflichtung nicht auf die wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag an.

  • Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag bereits rechtlich entstanden, ist die Leistungsfähigkeit des Stpfl. am Bilanzstichtag entsprechend gemindert, so dass der Ausweis der ungewissen Verbindlichkeit geboten ist.

  • Einer wirtschaftlichen Verursachung vor dem Bilanzstichtag bedarf es nur dann, wenn die Verpflichtung am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist; denn dann sorgt die wirtschaftliche Verursachung für die Verknüpfung der erst künftig entstehenden Verpflichtung mit dem laufen...