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BFH 22.04.2008 IX R 29/06, StuB 12/2008 S. 486

Einkommensteuer | Privates Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung eines Gebrauchtwagens

Die Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahrs nach Anschaffung ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar (Bezug: § 171 Abs. 3a AO; § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 10d Abs. 4, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 9, § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist zu einem Fall ergangen, in dem der Stpfl. den aus der Veräußerung eines Gebrauchtwagens erzielten Verlust steuerlich berücksichtigt wissen wollte (Ausgleich mit positiven Einkünften aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften bzw. Vortrag des erzielten Verlustes). Der BFH bejahte die steuerliche Berücksichtigung dieses Verlustes, da die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Einschränkung des Wirtschaftsgutsbegriffs enthält und somit alle Wirtschaftsgüter des Privatvermögens umfasst. Wirtschaftsgüter, bei denen eine potenzielle Wertsteigerung i. d. R. ausgeschlossen ist, ...