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BBEV Nr. 13 vom

Übergangsregelung zur Besteuerung ausländischer Familienstiftungen

Redaktion

Die Vorschrift des § 15 AStG zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen verstößt gegen europäisches Recht. Dieser Ansicht ist die EU-Kommission und hat deshalb im Jahr 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das führt eine Übergangsregelung bis zum Inkraftreten einer gesetzlichen Neuregelung ein. Diese ist unterdessen durch den Kabinettsentwurf des JStG 2009 v. auf den Weg gebracht worden (vgl. hierzu Haisch/Danz, ).

I. EU-weit stark unterschiedliche Besteuerung von Familienstiftungen

Die steuerliche Behandlung von Familienstiftungen weicht EU-weit stark von einander ab. Teilweise werden sie überhaupt nicht oder nur sehr niedrig besteuert. Oft kommt noch erschwerend hinzu, dass zwischenstaatliche steuerliche Amtshilfe nicht geleistet wird.

Aus diesem Grund sieht die Regelung des § 15 AStG bislang vor, das Einkommen der Stiftung den inländischen Stiftern oder Destinatären zuzurechnen. Dies stellt eine besondere Art der Hinzurechnungsbesteuerung dar. Allerdings wird diese Regelung nur für ausländische Familienstiftungen angewandt; Stifter und ...