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BBEV Nr. 13 vom

Bezugsrechte sind keine Anteile i. S. des § 8b Abs. 2 KStG

Martin L. Haisch

Mit Urteil v. hat der BFH entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Aktien nicht gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit sind (vgl. DStR 2008 S. 862; dazu Hahne, DStR 2008 S. 864; Intemann, NWB direkt Nr. 22 v. ).

I. Sachverhalt

Die Stpfl., eine Körperschaft, hielt Aktien an der G-AG. Die G-AG erhöhte im März 2002 ihr Kapital und der Stpfl. wurden Bezugsrechte auf neue Aktien zugeteilt. Die Stpfl. veräußerte diese Bezugsrechte und behandelte die dabei erzielten Gewinne gem. § 8b Abs. 2 KStG als steuerfrei. Das FA erkannte diese Behandlung unter Bezugnahme auf das , Tz. 24 nicht an. Dagegen entschied das von der Stpfl. angerufene FG Köln unter Hinweis auf das zu Bezugsrechten im Rahmen des § 3 Nr. 40 Buchst. j EStG ergangene zugunsten des Stpfl. Diese Entscheidung hob der BFH nunmehr auf und urteilte, dass – anders als bei § 3 Nr. 40 Buchst. j EStGGewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten nicht von der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG begünstigt sind.

II. Entscheidung

Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben gem. § 8b Abs. 2 KStG Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften oder Personenvereinigun...