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FG München 11.12.2007 14 K 4045/05, NWB direkt 29/2008 S. 4

Haftung des Erwerbers eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts

Entscheidend für die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ist, dass ein lebendes Handelsgeschäft in seinem wesentlichen Kernbestand übergeht und die Kontinuität des Unternehmens nach außen hin durch die Fortführung der bisherigen Firma in Erscheinung tritt.