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FG Köln 11.12.2007 13 K 1179/06, NWB direkt 29/2008 S. 6

Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs

Eine Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs war gem. § 181 Abs. 5 AO vor Inkrafttreten des § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG durch das JStG 2007 auch dann möglich, wenn die Feststellung eine (nur) mittelbare Bedeutung für spätere Veranlagungen und Feststellungen hatte. Dass dem Erlass eines Steuerbescheids für den streitigen Veranlagungszeitraum der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegenstand, war hierbei unerheblich. § 181 Abs. 5 Satz 1 AO bewirkt keine Hemmung des Ablaufs der Feststellungsfrist, sondern ermöglicht nur eine Feststellung trotz bereits abgelaufener Feststellungsfrist. Ein pflichtwidriges Unterlassen i. S. des § 10d Abs. 4 EStG setzt nicht voraus, dass die Verlustfeststellung innerhalb der Feststellungsfrist beantragt wurde. Das „pflichtwidrige Unterlassen” ist aus Sicht der Rechtslage des Zeitraums zu beurteilen, in dem nach § 181 Abs. 5 Satz 1 AO eine Verlustfeststell...