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BFH 29.04.2008 VIII R 98/04, NWB direkt 29/2008 S. 6

Stille Reserven eines betrieblich genutzten Raums in im Miteigentum von Ehegatten stehenden Einfamilienhaus

Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis, so erhöhen die anteilig auf diesen Raum entfallenden stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den Veräußerungsgewinn, und zwar auch dann, wenn der nutzende Ehegatte alle Kosten für diesen Raum als Betriebsausgaben abgezogen hatte.