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BMF 02.07.2008 IV C 1 - S 2056/0, NWB direkt 29/2008 S. 6

Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum eingeführt. Dabei werden der Sparer-Freibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (1 602 € für Verheiratete) zusammengefasst. Das BMF hat das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, veröffentlicht. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrags auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist nicht mehr möglich. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn das Muster bereits für Kapitalerträge verwendet wird, auf die das EStG in der bis zum geltenden Fassung anzuwenden ist, sofern keine Vereinbarung über die Beschränkung auf einzelne Konten und/oder Dep...