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FG München Beschluss v. - 6 V 2375/06

Gesetze: AO § 162 Abs. 2, AO § 146

Zur Schätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 2 AO

Leitsatz

Ist eine verwendete Kasse grundsätzlich manipulierbar und wird das Kassenbuch nur buchmäßig geführt, ohne den rechnerischen Soll-Kassenbestand zu ermitteln, liegen erhebliche Zweifel vor, ob die Buchführung den Vorschriften des § 146 AO entspricht. In solchen Fällen ist das Finanzamt grundsätzlich zur ergänzenden Schätzung der Umsätze befugt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAC-84330

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