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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 74/04 EFG 2008 S. 1339 Nr. 16

Gesetze: UmwStG 1995 § 13 Abs. 3 S. 2, UmwStG 1995 § 21, EStG § 16, EStG § 17, EStG § 34

Steuerverstrickung einbringungsgeborener Anteile des Privatvermögens bei Verschmelzung

Leitsatz

1. Die Verschmelzung einbringungsgeborener Anteile, die im Privatvermögen gehalten werden, führt nicht zur Auflösung der Steuerverstrickung der stillen Reserven.

2. § 13 Abs. 3 S. 2 UmwStG 1995, nach dem sich die Einbringungsgeborenheit von GmbH-Anteilen bei einer Verschmelzung fortsetzt, enthält lediglich eine Klarstellung der bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung bestehenden Rechtslage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1380 Nr. 22
EFG 2008 S. 1339 Nr. 16
WAAAC-84333

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