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BFH 05.03.2008 X R 60/04, StuB 14/2008 S. 567

Auf Beteiligungseinkünfte entfallende Einkommensteuer führt nicht zu Massekosten

Das FA kann die Einkommensteuer einer Mitunternehmerin nicht gegenüber dem Konkursverwalter der Konkursmasse der Mitunternehmerschaft als Massekosten geltend machen (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 57, § 58 Nr. 2, § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO; § 69 AO).

Praxishinweise: Einkommensteuerrechtlich ist die Personengesellschaft nicht Steuersubjekt, sondern nur Objekt der Gewinnerzielung; Steuersubjekt sind die Gesellschafter. Diese fehlende (einkommensteuerliche) Rechtsfähigkeit hat aber dann zwingend zur Folge, dass die Einkommensteuer der Gesellschafter – auch wenn sie auf Vermögensmehrungen der Masse beruht – nicht zu Massekosten/Masseschulden führt. Der erzielte Gewinn hat lediglich Einfluss auf den Haftungsumfang des Gesellschafters/Mitunternehmers. Die Entscheidung ist im Rahmen eines Konkursverfa...