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IWB Nr. 14 vom Seite 725 Fach 6 China Gr. 2 Seite 114

Änderungen bei der Vorsteuererstattung für Exportgeschäfte in China

Gestaltungsmaßnahmen für ausländische Investoren

Fei Qiao-Süß

Am haben das chinesische Finanzministerium und die Nationale Chinesische Steuerbehörde eine gemeinsame Verwaltungsanweisung (Cai Shui 2007 No. 90) erlassen, die bei Exporten den Anteil der erstattungsfähigen Umsatzsteuer aus Vorleistungen reduziert. Die Kürzung der Vorsteuererstattung führt in der Praxis zu erheblichen zusätzlichen Exportkosten für in China tätige Exporteure und für exportierende Produktionsunternehmen. Bei vielen ausländischen Investoren wird es jetzt notwendig, die Kalkulation ihrer Verkaufspreise zu überarbeiten und vor allem die unternehmensinterne Aufgabenteilung unter steuerlichen Gesichtspunkten zu überdenken. S. 726

I. Das System der Umsatzsteuer in der VR China

1. Allgemeines zum Exportsystem

Aufgrund des Außenhandelsgesetzes vom können die meisten Waren aus der VR China frei ausgeführt werden. Staatliche Beschränkungen sind für bestimmte Waren möglich. Diese können dann nur von sog. Monopol-Import-Exportgesellschaften exportiert werden. Gründe dafür sind z.B. die Vermeidung einer möglichen Erschöpfung von Rohstoffen oder die Vermeidung von inländischen Versorgungsmängeln, die begrenzte Aufnahmefähigkei...