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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 388

Grundzüge der Bedarfsbewertung des Grundvermögens (Teil 1)

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Ramb, Edenkoben

Die durch den (BStBl II 2007 S. 192) angestoßene und spätestens in 2009 in Kraft tretende Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts und des damit verbundenen Bewertungsrechts wird die bestehende Bedarfsbewertung des Grundvermögens in weiten Teilen erheblich verändern. Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Überblick über die „alten” Bewertungsregeln, die zuletzt durch das JStG 2007 vom (BGBl I 2007 S. 2878) für Besteuerungszeitpunkte nach dem (§ 158 Abs. 1 BewG) geändert wurden. Die Finanzverwaltung hat die betroffenen Anweisungen der ErbStR 2003 den Änderungen durch das JStG 2007 angepasst und im gleich lautenden Ländererlass vom (BStBl I 2007 S. 314, „JStG 2007-Erlass”) bekannt gegeben.

I. Allgemeines

Grundbesitz – und damit auch das Grundvermögen – wird ab dem mit dem nach der Brückenvorschrift des § 12 Abs. 3 ErbStG anzuwendenden nach §§ 138 ff. BewG zu ermittelnden Bedarfswert angesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde von den Einheitswerten ausgegangen, die weiterhin Geltung insbesondere für die Grundsteuer haben. Grundbesitz in diesem Sinne sind inländische Grundstücke, wie bspw. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke oder Grundstücke, die für gewerbliche/freiberufliche Zwecke vermi...