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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 407

Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Gebäuden/Gebäudeteilen als selbständige Wirtschaftsgüter

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Heiko Salzer, Nistertal

I. Sachverhalt

Der übergewichtige Gewerbetreibende Doug H. betreibt in Hachenburg einen Sandwichladen, von dem er schon sein ganzes Leben geträumt hat. Er ermittelt seinen Gewinn gem. § 5 Abs. 1 EStG. Das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr über-ein. Doug versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und ist in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt. In 07 findet für die Jahre 03 bis 05 eine Betriebsprüfung (BP) statt. Der Betriebsprüfer machte dabei folgende Feststellungen:

1. Grundstück „Tilmannstraße 8a”

Doug hat in 02 auf dem Grundstück „Tilmannstraße 8a” direkt neben dem Finanzamt ein eingeschossiges Gebäude errichten lassen (Bauantrag nach dem ). In dem Gebäude befindet sich sein Sandwichladen. Die Fertigstellung erfolgte am . Die Rechnung des Bauunternehmers lautete auf 200 000 € zzgl. 38 000 € Umsatzsteuer. In der Bilanz zum wurde das Gebäude zutreffend ausgewiesen. Der Grund und Boden ist zum zutreffend mit den ursprünglichen Anschaffungskosten von 100 000 € angesetzt.

Im September 03 wurde die ursprünglich geplante Anbindung der Tilmannstraße an die Fußgängerzone auf unbe...