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FG Hessen 27.03.2008 1 K 1104/07 , NWB direkt 31/2008 S. 8

Abgrenzung Dienstreise und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer mehrere ortsfeste Betriebsstätten seines Arbeitgebers ständig und regelmäßig aufsucht. Wird ein Arbeitnehmer als Personalreserve in verschiedenen Kindergärten eingesetzt, liegen jeweils Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor.