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FG Thüringen 27.02.2007 I 983/01, NWB direkt 32/2008 S. 4

Auf vertraglicher Haftung beruhende Zahlung für ausstehende Stammeinlage

Haftet der wesentlich beteiligte Gesellschafter einer GmbH aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelung für die noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters, wird er hierfür später im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der GmbH in Anspruch genommen, erhöht sich dadurch der Wert seiner Beteiligung nicht und ist auch sein Regressanspruch gegen den Mitgesellschafter wertlos, führt diese Zahlung nicht zu im Rahmen des § 17 EStG berücksichtigungsfähigen nachträglichen Anschaffungskosten der GmbH-Anteile.