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OFD Magdeburg 13.06.2008 S 2252 - 104 - St 214 V, NWB direkt 32/2008 S. 4

Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle

Mit dem JStG 2007 wurde die Regelung des § 15b EStG zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. Auf die folgenden Sachverhalte ist § 20 Abs. 2b Satz 2 i. V. mit § 15b EStG nicht anwendbar: (1) Ein Anleger erwirbt festverzinsliche Wertpapiere unter Ausweis von Stückzinsen (negative Einnahmen). Die positiven Erträge (d. h. Zinsen) werden nach dem (also im Anwendungszeitraum der Abgeltungsteuer) fällig. Der Ausweis von Stückzinsen entspricht den Marktusancen und ist erforderlich, damit der bisherige Gläubiger den Gegenwert des ihm zustehenden (anteiligen) Zinsanspruchs realisieren kann. (2) Ein Anleger erwirbt Investmentfondsanteile unter Zahlung von Zwischengewinnen. Die positiven Kapitalerträge (ausgeschüttete oder auss...