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FG Sachsen 11.10.2007 2 K 675/07, NWB direkt 32/2008 S. 7

Wirksamkeit des Kumulierungsverbots

Das durch das StBereinG 1999 v. mit Wirkung zum eingeführte Kumulierungsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG 1999 dient nur der Klarstellung und ist auf Investitionen im Jahr 1999 anzuwenden. Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.