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Oberste FinBeh der Länder 23.07.2008 3 - S 450.0/73, NWB direkt 32/2008 S. 11

Teilweise vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

Mit Beschluss v. - 7 K 333/06 hatte das FG Niedersachsen dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sog. einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 MwStSystRL (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-RL) verstößt, wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. Im Hinblick auf das beim EuGH anhängige Verfahren (Rs. C-156/08) sind Festsetzungen der Grunderwerbsteuer nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO teilweise für vorläufig zu erklären. In die Steuerbesch...