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NWB direkt Nr. 33 vom

Kurz notiert

Erste Mitteilungsschreiben zur Steuer-Identifikationsnummer unterwegs

Das Bundeszentralamt für Steuern hat am begonnen, jeder in Deutschland gemeldeten Person schriftlich ihre persönliche steuerliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mitzuteilen. Bis zum werden alle Bürger ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, das die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten enthält. Die Steuer-ID ist auch Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Letztmalig für das Jahr 2010 werden Karton-Lohnsteuerkarten bereitgestellt. Für die Bürger, die in den nächsten Monaten noch keine Steuer-ID erhalten, ist der Kontakt zum Finanzamt über die bisherige Steuernummer weiterhin möglich. In den Vordrucken für die Einkommensteuererklärung sind Eingabefelder für die bisherige Steuernummer und die Steuer-ID vorgesehen. In der Übergangszeit bitten die Finanzbehörden darum, neben der Steuer-ID auch die alte Steuernummer anzugeben.

Bundeskabinett beschließt Drittes Mittelstands-Entlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf des „Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft” (MEG III) beschlossen. Der Gesetzese...