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FG Baden-Württemberg 26.05.2008 8 K 1946/08, NWB direkt 33/2008 S. 4

Keine Beschwer bei Nullbescheid

Die Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid, der auf 0 € lautet (Nullbescheid), ist mangels Beschwer auch dann unzulässig, wenn die vom Finanzamt geschätzten Besteuerungsgrundlagen von den Angaben des Steuerpflichtigen in einer eidesstattlichen Versicherung abweichen.