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FG Brandenburg 21.05.2008 1 K 6039/05 B , NWB direkt 33/2008 S. 4

Gepachteter Gewerbebetrieb kein Sonderbetriebsvermögen

Erzielt eine GbR aus der Verpachtung des von ihr bisher selbst betriebenen Gewerbebetriebs gewerbliche Einkünfte, ist der Gewerbebetrieb bei der pachtenden Schwester-GbR nicht als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln. Der überlassene Gewerbebetrieb bleibt solange Betriebsvermögen der Verpächtergesellschaft, wie die Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist. Dem steht nicht entgegen, dass die gewerblichen Einkünfte der Verpächtergesellschaft nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Die Kosten der Anschaffung eines Anteils an der Verpächter-GbR durch einen bisher nicht beteiligten Gesellschafter der Pacht-GbR sind, ebenso wie die AfA für den gepachteten Gewerbebetrieb, bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte bzw. des Gewerbeertrags der Pacht-GbR nicht zu berücksichtigen, ...