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Oberste FinBeh der Länder 22.07.2008 , NWB direkt 33/2008 S. 6

Einsprüche bezüglich Einkünfte aus Kapitalvermögen

Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer sowie gegen gesonderte und einheitliche Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen werden mit Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) verstoße gegen das Grundgesetz. Entsprechendes gilt für am anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung oder einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.