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FG München 17.04.2008 10 K 1362/07, NWB direkt 33/2008 S. 6

Kein Rückforderungsanspruch der Familienkasse gegen Bank nach dem Tod des Kindergeldberechtigten

Hat die Familienkasse in Unkenntnis des Todes des Kindergeldberechtigten das Kindergeld weiter auf das ihr bekannte Girokonto des Verstorbenen überwiesen, so war die Bank aufgrund des Giroverhältnisses mit dem Verstorbenen berechtigt und verpflichtet, über den Tod hinaus für den Nachlass als Zahlstelle zu fungieren mit der Folge, dass sie nicht als Erstattungsempfängerin i. S. von § 37 Abs. 2 Satz 1 AO behandelt werden kann und gegenüber der Familienkasse nicht zur Rückzahlung des nach dem Tod des Kontoinhabers weiter ausgezahlten Kindergeldes verpflichtet ist.