Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 10 K 3926/07 EFG 2008 S. 1811 Nr. 22

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4

Kindergeld:

Ansatz von Bezügen aus Trennungsunterhalt

Leitsatz

1) Die für die Berücksichtigung von Familienunterhalt als Bezug geltenden Grundsätze gelten für den Ansatz von Trennungsunterhalt entsprechend. Hierbei sind die Grundsätze der Zivilrechtsprechung zum Trennungsunterhalt maßgebend.

2) Für den Ansatz von Bezügen aus Trennungsunterhalt ist das Zuflussprinzip maßgeblich. Eine Zuordnung von Bezügen zum jeweiligen Monat, auf welche sie entfallen, erfolgt nur in den Jahren, in denen einzelne "Kürzungsmonate" herausfallen.

3) Einkünfte und Bezüge sind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG auch dann anzusetzen, wenn das Kind in der Absicht, sich den Kindergeldanspruch zu erhalten, freiwillig Vereinbarungen trifft, die dazu führen, dass ein Anspruch auf Einkünfte und Bezüge nicht geltend gemacht werden kann.

4) Macht ein Kind etwaige Ansprüche auf Trennungsunterhalt nicht unverzüglich geltend, findet § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG Anwendung.

5) Lediglich dann, wenn das Kind Ansprüche auf Einkünfte und Bezüge aus einer Zwangslage heraus nicht geltend macht, findet § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG keine Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1442 Nr. 23
EFG 2008 S. 1811 Nr. 22
YAAAC-87108

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen