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BMF 07.07.2008 IV C 1 -S 2211/07/10007, StuB 16/2008 S. 649

Einkommensteuer | Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand)

Der BFH bestätigt in seinem Urteil vom – IX R 45/07 (Kurzinfo StuB 2008 S. 239) seine Rechtsprechung (vgl. BStBl 2006 II S. 623 = Kurzinfo StuB 2006 S. 78), nach der Erhaltungsaufwendungen auch dann Werbungskosten des Stpfl. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Stpfl. abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte die geschuldete Zahlung auch selbst leistet.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Rechtsgrundsätze des Urteils vom anzuwenden. Entsprechendes gilt für den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG.

Bei Kreditverbindlichkeiten und anderen Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- und Pach...BStBl II S. 314