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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 11

Beiträge zur Krankenversicherung bei Versorgungsbezügen

BVerfG bestätigt Verdoppelung der Beitragshöhe sowie Beitragspflicht für Einmalzahlungen

Karin Campen

Viel Aufregung haben im Jahr 2004 zwei Gesetzesänderungen ausgelöst, die zu einer erheblichen Mehrbelastung bei Empfängern von Versorgungsbezügen führten: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentner von Versorgungsbezügen zahlen müssen, wurden verdoppelt, und auch Einmalzahlungen aus Direktversicherungen der Beitragspflicht unterworfen. In vielen Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt. Erstaunlich wenige Kommentare haben zwei Entscheidungen gefunden, mit denen das BVerfG dieses Jahr die Rechtmäßigkeit der Änderungen bestätigt hat.

Verdoppelung der Beitragslast

Während Beiträge zur Krankenversicherung bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung schon immer nach dem vollen Beitragssatz berechnet wurden, wurde für Versorgungsbezüge bis zum nur der halbe Beitragssatz erhoben. Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen seit dem auch für Versorgungsbezüge die Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet werden. Dies bedeutet eine Verdoppelung der Beiträge. Ein Beitragszuschuss, wie ihn die Empfänger einer gesetzlichen Rente erhalten, ist nicht vorgesehen. Die Versorgungsempfänger tragen vielmehr die Beiträge in voller Höhe al...