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FG Brandenburg 07.07.2008 13 V 9389/07, NWB direkt 37/2008 S. 6

Steuerabzug bei Bauleistungen und Dienstleistungsfreiheit

An der Vereinbarkeit der Vorschriften der §§ 48 ff EStG zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit bestehen ernstliche Zweifel. Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO bestehen nicht erst, wenn ein Obsiegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen, sondern sie liegen bereits vor, wenn das Begehren des Antragstellers nicht als von vornherein aussichtslos erscheint.