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FG Rheinland-Pfalz 03.04.2008 4 K 2075/06, NWB direkt 37/2008 S. 10

Einbeziehung von Räumen bei Ermittlung der Jahresrohmiete

Unabhängig von der konkreten Nutzung sind sämtliche Räume, die den Anforderungen an Aufenthaltsräume nach den baurechtlichen Vorschriften genügen, bei der Ermittlung der Jahresrohmiete nach § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG mit einzubeziehen.