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StuB 17/2008 S. 684

Wesentliche Betriebserweiterung bei Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG

Führt das anzuschaffende Wirtschaftsgut voraussichtlich nur zu einer Umsatzsteigerung von jedenfalls weniger als 10 % und ist für dessen Einsatz kein bedeutender Personal- und Organisationsbedarf erforderlich, so liegt gem. nrkr. NWB VAAAC-87790 (BFH-Az.: X R 21/08, EFG 2008 S. 1016) keine wesentliche Betriebserweiterung i. S. des § 269 HGB vor. In diesem Fall bedarf es für eine Rücklagenbildung auch dann keiner verbindlichen Bestellung am Ende des Wirtschaftsjahres, wenn der Gewerbetreibende bisher keine gleichartigen Produkte hergestellt hat (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG 2004; § 269 HGB).