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FG Rheinland-Pfalz 29.05.2008 3 K 1699/05, NWB direkt 38/2008 S. 5

Unfallkosten als Werbungskosten

Versicherungsleistungen aus einer Vollkaskoversicherung sind in voller Höhe auf als Werbungskosten abzugsfähige Unfallkosten anzurechnen.