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BFH 05.06.2007 I R 22/06, NWB direkt 38/2008 S. 11

Zölle: Antidumpingzoll für Fahrradteile aus China

Fahrradteile aus China können mit Bewilligung der Zollverwaltung von Händlern unter der Voraussetzung, dass nicht mehr als 300 Stück eines Teils pro Monat an eine andere Partei (Kunde) geliefert werden, unter Befreiung vom Antidumpingzoll zur besonderen Verwendung abgefertigt werden.