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FG Hamburg 22.05.2008 4 K 103/07, NWB direkt 38/2008 S. 11

Zölle: Annahme einer Zollanmeldung

Die Annahme einer Zollanmeldung gemäß Art. 63 ZK liegt noch nicht darin, dass die Zollbehörden dem Anmeldenden mitteilen, wegen technischer und personeller Probleme könne eine Prüfung derzeit nicht vorgenommen werden, er möge die Zollanmeldungen aber im Zollamt ablegen.