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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 4

Sorgfaltspflichten bei einer Mandatsübergabe

BFH-Beschluss über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Dr. Alois Th. Nacke

In einem hat der BFH eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist für eine Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Zur Fristversäumnis kam es wegen eines Mandatsübergangs. Die Erwägungen des BFH betreffen auch andere Fälle der Fristversäumnis bei Mandatsübergang und sind daher für die Praxis allgemein relevant.

Begründungsfrist für Nichtzulassungsbeschwerde

Dem Beschluss des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte ein abweisendes Urteil des FG in seiner Einkommensteuersache erhalten. Das Urteil wurde dem Steuerberater A zugestellt. Er legte daraufhin rechtzeitig Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ein, ohne sie zu begründen. Nach Ablauf der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde meldete sich der Rechtsanwalt B, begründete die Beschwerde und beantragte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Zur Begründung trug der Rechtsanwalt B vor, er sei von Steuerberater A beauftragt worden, weil dieser sich wegen Arbeitsüberlastung nicht in der Lage sah, das Rechtsmittel zu begründen. A habe daher die Rechtsschutzversicherung des Klägers gebeten, einen gee...