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BGH 01.02.2008 V ZR 47/07, NWB 38/2008 S. 309

Grundstücksrecht | Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst auch Vermögenseinbußen, die der Eigentümer oder Besitzer des beeinträchtigten Nachbargrundstücks infolge der Beschädigung sich auf dem Grundstück befindlicher beweglicher Sachen erleidet ( NWB ZAAAC-72509). Im Streitfall hatte ein defektes Küchengerät einen Wohnungsbrand verursacht. Im angrenzenden Gebäude waren durch Rauch, Ruß und Löschwasser die Vorräte eines Lederwarengeschäfts in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Betrieb musste während der Renovierung der Räume unterbrochen werden. Die Versicherung des Zweitgeschädigten konnte für die Schäden den Verursacher (bzw. dessen Versicherung) in Regress nehmen.