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FG Köln Urteil v. - 15 K 4337/07

Gesetze: MuSchG § 8 Abs. 1, EStG § 3b

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG:

Zuschläge ohne tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 8 MuSchG)

Leitsatz

1) Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt voraus, dass tatsächlich Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wird.

2) Eine Steuerfreiheit von Zuschlägen ist auch dann nicht gegeben, wenn eine tatsächliche Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht geleistet wird, weil § 8 Abs. 1 MuSchG dem entgegensteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1490 Nr. 24
OAAAC-90470

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