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OLG Oldenburg 02.09.2008 7 B 2323/08, NWB 39/2008 S. 316

Straßenverkehrsrecht | Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Auch nach einer Fahrt mit dem Fahrrad unter starkem Alkoholeinfluss kann der Führerschein entzogen werden (VG Oldenburg, Beschluss v. - 7 B 2323/08). Im entschiedenen Fall war ein Fahrradfahrer mit 2,05 Promille kontrolliert worden. Die medizinisch-psychologische Untersuchung hatte dem Mann im Anschluss wegen unkontrollierten Alkoholkonsums die Kraftfahreignung abgesprochen. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Das Gericht bestätigte dieses Vorgehen. Risiken für den Straßenverkehr, die auf einer Alkoholproblematik eines bislang nicht mit einem Kraftfahrzeug auffällig gewordenen Fahrers beruhten, seien nicht hinzunehmen. Dies gelte, je nach dem früheren Verhalten und den jeweiligen Begleitumständen, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille ...