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FG Rheinland-Pfalz 23.07.2008 2 K 2628/06, NWB direkt 39/2008 S. 6

Nachträgliche Anschaffungskosten bei Umwandlung – Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust

Bei einer formwechselnden Umwandlung (§§ 190 ff. UmwG) einer GmbH in eine AG ist bei der Frage, ob Finanzierungsmittel eigenkapitalersetzend und damit im Rahmen des § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind, ausschließlich auf das für Aktiengesellschaften geltende Kapitalersatzrecht abzustellen, auch wenn die Finanzierungsmittel bereits der GmbH hingegeben wurden und dort eigenkapitalersetzenden Charakter hatten. Das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG ist bei der Ermittlung von Aufgabe- und Veräußerungsverlusten gem. § 17 EStG anwendbar.