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BBB 10/2008 S. 290

Kabinett beschließt Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen, den das BMF erarbeitet hat. Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs:

  • Für vermögenswirksame Leistungen, wie etwa die Arbeitnehmer-Sparzulage, die in Beteiligungen angelegt werden, steigt der Förderatz von 18 % auf 20 %.

  • Die für diesen Fördersatz geltenden Einkommensgrenzen werden von insgesamt 17.900 € bzw. 35.800 € auf 20.000 €/40.000 € (Ledige/zusammen veranlagte Ehegatten) erhöht.

  • Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen steigt von 135 € auf 360 €.

  • Die Fördermöglichkeit gilt nun auch für Mitarbeiterbeteiligungsfonds. Bei diesen Fonds...