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BBEV Nr. 19 vom

Jahressteuergesetz 2009: Einschränkungen bei der Abgeltungsteuer

Robert Kracht

Der Regierungsentwurf zum JStG 2009 sah bereits Änderungen bei der Besteuerung der privaten Geldanlage etwa für Zertifikatefonds oder Kapitalmaßnahmen im Aktienbereich vor. Über die berücksichtigten Änderungswünsche des Bundesrats (BR-Drucks. 545/08) kommen weitere Einschnitte hinzu, die in den vom Bundestag am beschlossenen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 16/11055) eingeflossen sind. Dies betrifft vor allem Kapitallebensversicherungen und Investmentfonds. Hierdurch sollen Privilegien – zum Teil rückwirkend – ausgeschaltet werden, die nach dem derzeitigen Rechtsstand für einige Produkte noch gelten, aber unerwünscht sind.

I. Anpassungen an die Abgeltungsteuer im Überblick

  1. Veräußerungsfälle bei Kapitalmaßnahmen: Nach dem neuen § 20 Abs. 4a EStG sollen die Regelungen der Abgeltungsteuer für die Anleger und Kreditinstitute praktikabler ausgestaltet werden. Dies gilt insbesondere bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge statt in Geldzahlung insbesondere in Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften zufließen. Damit wird in diesen Fällen vermieden, dass die Banken aufgrund fehlender Zahlungsvorgänge zunächst Abgeltungsteuer vom Kunden...