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FG München Urteil v. - 14 K 444/06

Gesetze: UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 15 Abs. 1b, UStG 1999 § 15a Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a

Nur hälftiger Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines betrieblichen Kfz nach dem UStG 1999

Entkräftung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung

Mangelhaftes Führen des Fahrtenbuchs

Leitsatz

1. Es gilt der Anscheinsbeweis, dass ein für das Unternehmen angeschafftes Kfz typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt wird. Die ausschließliche unternehmerische Nutzung kann grds. nur durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

2.Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben ist.

3. Dies ist nicht der Fall, wenn die Richtigkeit der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch nicht mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAC-92059

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