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BFH 22.04.2008 IX R 19/07, NWB 41/2008 S. 324

Einkommensteuer | Zustimmung zur Veräußerung des Grundstücks als sonstige Leistung

Sieht der Gesellschafter einer GbR die Veräußerung des Grundstücks der GbR wegen erwarteter weiterer Wertsteigerungen als verfrüht an und erhält er deshalb für seine Zustimmung zur Grundstücksveräußerung vom Veräußerungserlös einen höheren Betrag, als es seinem Anteil an der GbR entspräche, gehört der Mehrerlös nicht zu den Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG (, nv NWB XAAAC-90146).