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FG Köln 23.01.2008 4 K 3554/07 , NWB direkt 41/2008 S. 6

Schuldzinsen für Darlehen zur Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten

Belastungen des Nachlasses mit Vermächtnis-, Pflichtteils- und Erbersatzansprüchen führen nicht zu Anschaffungskosten des Erben für die Wirtschaftsgüter des Nachlasses. Selbst wenn die Darlehensaufnahme erfolgt, um die Zwangsvollstreckung des Vermächtnis- oder Pflichtteilsberechtigten abzuwenden und die Grundstücke für die Vermietung zu erhalten, führt das nicht dazu, dass die anfallenden Schuldzinsen Werbungskosten darstellen.