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NWB Nr. 43 vom Seite 3987

Klarstellungen bei den Bilanzierungsregeln

In der gegenwärtigen Finanzmarktkrise lassen sich für einige Finanzinstrumente keine angemessenen Marktwerte mehr ermitteln. Die Bundesregierung begrüßt deshalb die Klarstellungen seitens des International Accounting Standards Board (IASB) und der U.S. Secu- S. 3988rities and Exchange Commission (SEC), die den Unternehmen die notwendige Flexibilität auf der Basis der bestehenden Rechnungslegungsstandards aufzeigen.

Finanzinstrumente im Handelsbestand werden grundsätzlich zum Marktwert bilanziert. Dies gilt nicht, wenn – wie in der aktuellen Finanzmarktsituation – ein objektiver Marktwert nicht mehr festgestellt werden kann. Die Finanzmarktkrise hat zu einem gestörten Markt geführt, der es bei einigen Finanzinstrumenten faktisch unmöglich macht, einen objektiven Marktwert zu ermitteln. In solchen Fällen sehen die Bilanzierungsstandards IFRS und US-GAAP vor, dass für die Bilanzierung statt des Marktwerts Bewertungsmodelle zugrunde gelegt werden können, mit denen die vorübergehenden Verzerrungen des Marktwerts ausgeglichen werden können. Alternativ zum Marktwert herangezogen werden können insbesondere Barwertmodelle (sog. „discounted cash flows”). Dabei wir...