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NWB Nr. 43 vom Seite 4045 Fach 30 Seite 1811

Zeugnisverweigerungsrecht des Steuerberaters

Systematischer Überblick anlässlich des Beschlusses des LG Erfurt v. 8. 8. 2008 - 6 Qs 292/08

Sabine Rathemacher

Zwischen Steuerberater und Mandant besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Der Steuerberater hat in besonderem Maße Einblick in die Privatsphäre seines Mandanten. Der Mandant muss die Gewissheit haben, dass seine Geheimnisse, seien sie legal oder illegal, nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Schwierig wird die Situation erst dann, wenn der Steuerberater in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren angehalten wird, Angaben über das und aus dem Mandatsverhältnis preiszugeben. Dies kann zu Konflikten führen, die immer wieder Gegenstand von Beschwerdeverfahren sind.

I. Sachverhalt und Verfahrensgang

Dem LG Erfurt (rechtskräftiger Beschluss v. - 6 Qs 292/08 n. v.) lag folgender Fall zur Entscheidung vor:

Gegen den Mandanten eines Steuerberaters wurde wegen der Nichtabführung von Sozialleistungen gemäß § 266a StGB ermittelt. In diesem Zusammenhang wurde der Steuerberater vor den Ermittlungsrichter geladen. In Anwesenheit des Verteidigers des Mandanten und eines vom Steuerberater beigezogenen Anwalts wurde dieser zum Mandatsverhältnis befragt. Lediglich hierauf bezog sich die Entbindung von der Schweigepflicht.

Auf die Frage, wer die Buchhaltungsunterlagen in die Praxis bringt und wer im Fa...