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OLG München 09.07.2008 31 WX 3/08, NWB 43/2008 S. 343

Erbrecht | Nachfolgerbestimmung – Wegfall bei Entlassung des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker darf – wenn er dazu testamentarisch ermächtigt wird – einen Nachfolger ernennen (§ 2199 Abs. 2 BGB). Diese Ermächtigung der Nachfolgerbestimmung gilt jedoch für den Fall nicht mehr, dass der Testamentsvollstrecker wegen einem der in § 2227 Abs. 1 BGB genannten Gründe (grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung) entlassen worden ist ().